Dolmetschen

Was ist das?

Beim Dolmetschen werden Äußerungen aus einer Sprache in eine andere Sprache übertragen. Das Dolmetschen zwischen Lautsprachen bewegt sich ausschließlich in der auditiv-vokalen Modalität, d.h. gesprochene Sprache wird gehört. Gebärdensprachen sind hingegen visuell-gestische Sprachen. Beim Gebärdensprachdolmetschen wird einerseits zwischen zwei Gebärdensprachen gedolmetscht - also innerhalb der visuell-gestischen Modalität. Andererseits erfolgt das Dolmetschen zwischen einer Lautsprache und einer Gebärdensprache - somit zwischen den beiden genannten Modalitäten.

“Da Dolmetschen schwerpunktmäßig für den Augenblick bestimmt ist, muss die jeweilige Aussage im ersten Zugriff erfasst und umgesetzt werden.“ 1 Dolmetschende müssen “deshalb über ein umfassendes sprachliches, fachliches und kulturelles Wissen verfügen, das sie in der jeweiligen Situation in Sekundenbruchteilen abzurufen haben. Vor jedem Einsatz ist daher eine gründliche inhaltliche und terminologische (fachsprachliche) Vorbereitung unumgänglich.” 1

Sowohl hörende als auch taube Gebärdensprachdolmetscher*innen (hGSD und tGSD) arbeiten überwiegend simultan. Das bedeutet, nach Erfassen der ausgangssprachlichen Mitteilung wird diese von der dolmetschenden Person sofort in die Zielsprache übertragen. Dabei entsteht eine geringe Zeitverzögerung (time lag). Dennoch wird es den Beteiligten ermöglicht, die Mitteilung nahezu zeitgleich aufzunehmen.

Das Dolmetschen erfolgt bei verschiedensten Anlässen. Diese umfassen Vorträge, Besprechungen, Gespräche am Telefon sowie das Übersetzen von Schriftstücken und vieles andere mehr. Im Folgenden sind beispielhaft einige Situationen aufgeführt, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.

Privater Bereich

  • Behandlungen in Arztpraxen und Krankenhäusern
  • Gespräche bei Ämtern und Behörden
  • Verfahren bei Polizei und Gericht
  • Rechtliche Beratungen und notarielle Vertragsangelegenheiten Schulunterricht
  • Elterngespräche in Kindergarten und Schule
  • Amtshandlungen in der Kirche und andere religiöse Veranstaltungen
  • Theateraufführungen, Konzerte und Museumsführungen
  • Politische Veranstaltungen
  • Telefongespräche

Beruflicher Bereich

  • Ausbildungen in Betrieben, Berufsschulen, Hochschulen und Universitäten
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Teamsitzungen, Dienstbesprechungen und Supervisionen
  • Personal- und Betriebsversammlungen
  • Vorstellungsgespräche und Einarbeitungen
  • Krisen-, Abmahnungs- und Kündigungsgespräche
  • Telefongespräche
  • … und vieles mehr

In allen Situationen unterliegen GSD gemäß ihrer Berufs- und Ehrenordnung der Schweigepflicht. Somit können Sie sicher sein, dass Informationen, die mit Ihrem Auftrag zusammenhängen, weder vor, während noch nach der jeweiligen Veranstaltung an Dritte weitergegeben werden. Sämtliches Vorbereitungsmaterial, das Sie für eine Veranstaltung zur Verfügung stellen, wird nach Auftragserfüllung vernichtet.

1 BGSD e. V. (Hrsg.), 2002: “Berufsbild für Gebärdensprachdolmetscher/innen und verwandte Berufe”.