Taube Gebärden­sprach­dolmetscher*innen

Zum Aufgabenbereich von tauben Gebärdensprachdolmetschenden (tGSD) gehört die Übersetzung oder Verdolmetschung schriftlicher Texte in eine Gebärdensprache sowie umgekehrt das Verschriftlichen gebärdensprachlicher Äußerungen. Dies ist häufig notwendig, da sowohl die Lautsprache als auch die Schriftsprache für gehörlose Menschen eine Fremdsprache darstellt. Ihre Erstsprache ist hingegen die jeweilige Gebärdensprache des Herkunftslandes.

Übersetzungsvideos ermöglichen gehörlosen Menschen, sich in der Sprache zu bewegen, in der sie sich sicher fühlen. So erhalten sie einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen. Ein Beispiel dafür sind gebärdensprachliche Übersetzungen von Internetbeiträgen, die vorzugsweise von tGSD in ihrer Erstsprache erstellt werden.

Taube Gebärdensprachdolmetschende arbeiten zunehmend mit hörenden Gebärdensprachdolmetschenden im Team, um bestimmten Situationen und vielfältigen Kundenbedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden. Wenn Menschen nur über geringe Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache verfügen, kann diese Teamkonstellation eine barrierefreie Kommunikation ermöglichen, beispielsweise für gehörlose Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, taubblinde Menschen oder internationale Gäste. Ein solches Team wird in ganz unterschiedlichen Bereichen eingesetzt; etwa bei Behördengängen, im Krankenhaus, am Arbeitsplatz, bei Musikveranstaltungen, im Theater oder auf Konferenzen von internationalem Interesse.